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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 2 S 9.19   

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OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 2 S 9.19 (https://dejure.org/2020,6422)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.03.2020 - 2 S 9.19 (https://dejure.org/2020,6422)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. März 2020 - 2 S 9.19 (https://dejure.org/2020,6422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 267 AEUV, § 5 Abs 3 VwGO
    Anordnung der Beseitigung einer Laube

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, A... rt 101 Abs 1 S 2 GG, Art 267 AEUV, Art 51 Abs 1 S 2 GRC, § 5 Abs 3 VwGO, § 6 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 6 Abs 1 VwVG, § 58 Abs 2 BauO BE, § 89 S 2 BauO BE
    Laube; Außenbereich; Landschaftsschutzgebiet; Beseitigungsanordnung; Verwaltungsvollstreckung; Zwangsmittelandrohung; Ersatzvornahme; gesetzlicher Richter; Einzelrichterübertragung; Wirksamwerden; gleichzeitige Bekanntgabe mit Sachentscheidung; Bestandskraft; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 19 L 371.18
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 2 S 9.19
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 97.11

    Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Beseitigungsanordnungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 2 S 9.19
    Als sachlicher, behördliche Willkür ausschließender Grund kann es in solchen Fällen ausreichen, eine Verstetigung und Verstärkung baurechtlicher Missstände zu verhindern (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 10. Februar 1989 - 2 B 152.86 -, NVwZ 1990, S. 176, 178 f.; Beschlüsse des Senats vom 19. Dezember 2012 - 2 S 97.11/2 L 75.11 -, juris Rn. 5, und vom 9. August 2011 - 2 S 8.11 -, n.v., BA S. 8 f.).

    Ebenso wenig ist nachzuvollziehen, weshalb er hätte erwägen sollen, ob ein Umbau der Laube in einen Wagen ("Zirkuswagen" oder "Schäferwagen") in Betracht komme, denn es obliegt grundsätzlich dem Pflichtigen, ggf. ein geeignetes Austauschmittel für den ihm aufgegebenen Rückbau einer baulichen Anlage anzubieten (vgl. Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 97.11 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 2 S 9.19
    Geklärt ist in der Rechtsprechung aber auch, dass die Bauaufsichtsbehörde sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken darf, wenn sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag, und dass dem behördlichen Einschreiten Fälle, in denen noch nicht eingeschritten worden ist, ausnahmsweise nur dann entgegengehalten werden können, wenn es nach der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für diese gewählte Art des zeitlichen Vorgehens keinerlei einleuchtende Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 2014 - 4 B 34.14 -, juris Rn. 4, vom 23. November 1998 - 4 B 99.98 -, juris Rn. 4, und vom 19. Februar 1992 - 7 B 106.91 -, juris Rn. 2).

    In einem solchen Fall braucht sie sich nicht mit der Abwehr der Verschlechterung zu begnügen, sondern darf, da sie ohnehin mit der Angelegenheit befasst ist, weitergehend darauf hinwirken, dass der festgestellte Missstand insgesamt beseitigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01

    Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 2 S 9.19
    Dies gilt nicht nur, wenn man davon ausgeht, ein Übertragungsbeschluss werde erst mit der Bekanntgabe wirksam (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 8 B 104.01 -, juris Rn. 8), sondern wohl auch, wenn anzunehmen wäre, schon die Hinausgabe durch die Geschäftsstelle zur Post (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. September 1993 - 14 S 1312/93 -, juris Rn. 21; Clausing in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juli 2019, § 6 Rn. 46) oder bereits die Übergabe an die Geschäftsstelle (vgl. Kronisch in: Sodan/Siekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 6 Rn. 83) lasse die Einzelrichterübertragung wirksam werden, denn es ist nicht dokumentiert, dass dies schon im Zeitpunkt der Sachentscheidung geschehen wäre.

    Um einen solchen groben Verfahrensfehler handelt es sich hier aber nicht, da ein Übertragungsbeschluss der Kammer zugrunde lag und mit der gemeinsamen Übersendung gewährleistet war, dass die Sachentscheidung nicht vor dem Übertragungsbeschluss wirksam werden würde (vgl. zur nachträglichen Bekanntmachung des Übertragungsbeschlusses BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 8 B 104.01 -, juris Rn. 6 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 2 S 19.19

    Ordnungspflichtigkeit eines neuen Mieters; neuer Mieter als Rechtsnachfolger;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 2 S 9.19
    Abgesehen davon, dass diese Auslegung der Zielsetzung der Regelung des § 58 Abs. 2 BauO Bln zuwiderlaufen kann und durch den Wortlaut nicht geboten ist (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Mai 2019 - OVG 2 S 19.19 -, juris Rn. 3), steht sie der Annahme einer Rechtsnachfolge jedenfalls deshalb nicht entgegen, weil die Antragsteller das Eigentum an der Laube nach den von ihnen nicht angegriffenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts unmittelbar von den Voreigentümern und Adressaten der Beseitigungsanordnung übernommen haben, und deshalb deren Rechtsnachfolger sind.

    Etwaige Einwendungen in Bezug auf die Rechtsnachfolge oder wegen veränderter Umstände kann er im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung geltend machen (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Mai 2019 - OVG 2 S 19.19 -, a.a.O. Rn. 6).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 2 S 9.19
    Es entspricht zudem einem tragenden Grundsatz des Vollstreckungsrechts, dass die Vollstreckung allein die Unanfechtbarkeit oder sofortige Vollziehbarkeit des zu vollstreckenden Verwaltungsakts, nicht aber dessen Rechtmäßigkeit voraussetzt (vgl. § 8 VwVfG Bln i.V.m. § 6 Abs. 1 VwVG; BVerwG, Urteile vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 -, juris Rn. 12, und vom 16. Dezember 2004 - 1 C 30.03 -, juris Rn. 15; Deusch/Burr in: Bader/Ronellenfitsch BeckOK VwVfG, Stand 1.1.2020, § 6 VwVG Rn. 20) und hierauf bezogene Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen sind (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 3 VwVG; Lemke in: Danker/Lemke, VwVG, 2012, § 6 Rn. 25 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2017 - 4 B 891/17

    Markthändler kann nicht auf den Münsteraner Wochenmarkt zurückkehren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 2 S 9.19
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der von den Antragstellern benannten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 2. November 2017 (- 4 B 891/17 -, bei juris).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 1 C 30.03

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; mehrstufiges Vollstreckungsverfahren;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 2 S 9.19
    Es entspricht zudem einem tragenden Grundsatz des Vollstreckungsrechts, dass die Vollstreckung allein die Unanfechtbarkeit oder sofortige Vollziehbarkeit des zu vollstreckenden Verwaltungsakts, nicht aber dessen Rechtmäßigkeit voraussetzt (vgl. § 8 VwVfG Bln i.V.m. § 6 Abs. 1 VwVG; BVerwG, Urteile vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 -, juris Rn. 12, und vom 16. Dezember 2004 - 1 C 30.03 -, juris Rn. 15; Deusch/Burr in: Bader/Ronellenfitsch BeckOK VwVfG, Stand 1.1.2020, § 6 VwVG Rn. 20) und hierauf bezogene Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen sind (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 3 VwVG; Lemke in: Danker/Lemke, VwVG, 2012, § 6 Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 34.14

    Ermessensausübung der Bauaufsichtsbehörde; Gleichheitsgrundsatz beim Vorgehen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 2 S 9.19
    Geklärt ist in der Rechtsprechung aber auch, dass die Bauaufsichtsbehörde sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken darf, wenn sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag, und dass dem behördlichen Einschreiten Fälle, in denen noch nicht eingeschritten worden ist, ausnahmsweise nur dann entgegengehalten werden können, wenn es nach der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für diese gewählte Art des zeitlichen Vorgehens keinerlei einleuchtende Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 2014 - 4 B 34.14 -, juris Rn. 4, vom 23. November 1998 - 4 B 99.98 -, juris Rn. 4, und vom 19. Februar 1992 - 7 B 106.91 -, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08

    Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 2 S 9.19
    Von einer verfassungswidrigen Entziehung des gesetzlichen Richters ist auszugehen, wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 -, juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 11 S 393/16

    Ausweisung - Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 2 S 9.19
    Die Verfahrensweise des Verwaltungsgerichts begründet indes keinen der Sachentscheidung weiter anhaftenden Verfahrensfehler, da der Übertragungsbeschluss jedenfalls gleichzeitig mit ihr wirksam geworden ist (zur gleichzeitigen Bekanntgabe vgl. auch Schübel-Pfister in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, VwGO § 6 Rn. 10; Kronisch, a.a.O. Rn. 84; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. April 2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 99.98
  • OVG Thüringen, 16.03.2010 - 1 KO 760/07

    Anforderungen aus dem Gleichheitssatz an ein Konzept bei der Beseitigung von

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 8 S 2187/15

    Vollstreckung einer unanfechtbaren Abbruchanordnung - Einwendungen gegen die

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1993 - 14 S 1312/93

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Wirksamwerden des

  • OVG Berlin, 10.02.1989 - 2 B 152.86

    Rechtmäßigkeit einer Abrissanordnung mit Blick auf eine Garage;

  • VG Cottbus, 25.01.2024 - 3 L 175/23

    Klage auf Beseitigung

    Es obliegt vielmehr dem Betroffenen, ein von ihm als milder empfundenes, ebenfalls geeignetes Mittel anzubieten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 12. März 2020 - OVG 2 S 9.19 -, juris, Rn. 35; Beschl. v. 16. Oktober 2017 - OVG 10 N 57.17 -, juris, Rn. 10).
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